Die Heizungsförderung 2027 wird ab dem 1. Februar geringer. Für die erste Wohneinheit sinkt der Förderhöchstbetrag von 28.000 auf 27.250 Euro. Gleichzeitig fällt der Klimageschwindigkeitsbonus von 16 auf 12 Prozentpunkte. Eigentümer, die ohnehin einen Heizungstausch planen, sollten deshalb frühzeitig rechnen – aber nicht übereilt einen Auftrag starten.
Die Änderungen betreffen nicht nur die mögliche Zuschusshöhe. Sie können auch beeinflussen, ob eine Modernisierung vor einem geplanten Verkauf wirtschaftlich sinnvoll ist oder ob der transparente Verkauf im bestehenden Zustand die bessere Lösung bleibt. Entscheidend sind Objektzustand, Kosten, Antragszeitpunkt und der realistische Marktwert nach der Maßnahme.
Heizungsförderung 2027: Was sich ab 1. Februar ändert
Nach den aktuellen Bedingungen der KfW-Heizungsförderung werden zwei zentrale Werte abgesenkt:
- Förderhöchstbetrag für die erste Wohneinheit: bis 31. Januar 2027 maximal 28.000 Euro, ab 1. Februar 2027 maximal 27.250 Euro.
- Klimageschwindigkeitsbonus: bis 31. Januar 2027 16 Prozentpunkte, ab 1. Februar 2027 12 Prozentpunkte.
Die Grundförderung bleibt nach derzeitigem Stand bei 30 Prozent. Abhängig von Einkommen, Haushaltskonstellation, Selbstnutzung, bestehender Heizung und neuer Anlage können weitere Boni hinzukommen. Die Gesamtförderung ist jedoch gedeckelt und muss für jedes Vorhaben individuell geprüft werden.
Die Absenkung endet nicht im Februar 2027. Der Förderhöchstbetrag für die erste Wohneinheit soll danach jeweils zum 1. Februar und 1. August um weitere 750 Euro sinken. Der Klimageschwindigkeitsbonus fällt im gleichen Rhythmus um jeweils vier Prozentpunkte und entfällt nach den aktuellen Bedingungen für Anträge ab dem 1. August 2028 vollständig. Das Bundeswirtschaftsministerium erläutert die Degressionsschritte in seinen BEG-FAQ.
So viel kann die Heizungsförderung 2027 konkret sinken
Wie stark sich die Änderung auswirkt, hängt von den tatsächlich förderfähigen Kosten und den individuellen Boni ab. Zwei vereinfachte Beispiele zeigen die Größenordnung. Sie ersetzen keine Förderberatung.
Beispiel 1: Nur die Grundförderung
Bei förderfähigen Kosten oberhalb des jeweiligen Höchstbetrags ergibt die Grundförderung von 30 Prozent:
- Antrag bis 31. Januar 2027: 30 Prozent von 28.000 Euro = 8.400 Euro.
- Antrag ab 1. Februar 2027: 30 Prozent von 27.250 Euro = 8.175 Euro.
- Unterschied: 225 Euro weniger Zuschuss.
Beispiel 2: Grundförderung plus Klimageschwindigkeitsbonus
Wer alle Voraussetzungen für den Klimageschwindigkeitsbonus erfüllt, kommt bis Ende Januar rechnerisch auf 46 Prozent und ab Februar auf 42 Prozent:
- Antrag bis 31. Januar 2027: 46 Prozent von 28.000 Euro = 12.880 Euro.
- Antrag ab 1. Februar 2027: 42 Prozent von 27.250 Euro = 11.445 Euro.
- Unterschied: 1.435 Euro weniger Zuschuss.
Das Beispiel zeigt: Die größere Veränderung entsteht nicht durch die um 750 Euro niedrigere Kostenobergrenze, sondern durch die gleichzeitige Reduzierung des Bonus. Bei niedrigeren tatsächlichen Kosten, anderen Boni oder einer abweichenden Antragstellergruppe fällt die Rechnung anders aus.
Wer vom geringeren Klimageschwindigkeitsbonus betroffen ist
Der Klimageschwindigkeitsbonus gilt nicht automatisch für jeden Heizungstausch. Nach den KfW-Bedingungen ist er insbesondere an die Selbstnutzung und den Austausch bestimmter funktionsfähiger fossiler oder älterer Heizungen geknüpft. Dazu können Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtspeicherheizungen sowie ausreichend alte Gas- oder Biomasseheizungen gehören. Die alte Anlage muss fachgerecht demontiert und entsorgt werden.
Vermieter erhalten den selbstnutzungsbezogenen Bonus grundsätzlich nicht für eine vermietete Wohneinheit. Für Mehrfamilienhäuser und Wohnungseigentümergemeinschaften gelten außerdem besondere Regeln zur Berechnung, Antragstellung und Verteilung der förderfähigen Kosten. Eigentümer sollten deshalb nicht mit pauschalen Prozentwerten kalkulieren.
Die aktuelle Förderlogik und die Bedeutung für einen geplanten Verkauf erläutert ergänzend unser Beitrag zur Heizungsförderung 2026 beim Hausverkauf.
Antrag vor Februar: Nicht einfach vorschnell beauftragen
Wer die höheren Konditionen nutzen möchte, muss die Antragsvoraussetzungen vollständig erfüllen. Vor der Antragstellung ist nach den KfW-Hinweisen grundsätzlich ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit einem Fachunternehmen erforderlich. Dieser Vertrag muss eine aufschiebende oder auflösende Bedingung zur Förderzusage enthalten. Ein vorbehaltloser Vertrag oder ein bereits begonnener Heizungstausch kann die Förderung ausschließen.
Bereits erteilte Zusagen behalten laut Bundeswirtschaftsministerium ihre Gültigkeit. Für neue Anträge kommt es auf die dann geltenden Bedingungen und vollständigen Unterlagen an. Eigentümer sollten daher rechtzeitig klären:
- Welche Heizung und welche Umfeldmaßnahmen sind tatsächlich förderfähig?
- Welche Bonusvoraussetzungen werden nachweisbar erfüllt?
- Ist das Fachunternehmen rechtzeitig verfügbar?
- Enthält der Vertrag den vorgeschriebenen Fördervorbehalt?
- Liegt die erforderliche Bestätigung zum Antrag vollständig vor?
- Kann das Vorhaben innerhalb des Bewilligungszeitraums umgesetzt werden?
Ein Antrag allein aus Angst vor der Degression ist keine gute Investitionsentscheidung. Technische Eignung, Gesamtkosten, mögliche Folgekosten und die langfristige Nutzung des Hauses bleiben wichtiger als ein einzelner Zuschussbaustein.
Heizung tauschen oder Haus verkaufen?
Eine moderne Heizung kann laufende Kosten und Unsicherheiten für Käufer reduzieren. Der Zuschuss wird jedoch nicht eins zu eins zum Immobilienwert. Lage, Wohnfläche, Grundstück, energetischer Gesamtzustand, Dach, Fenster, Dämmung, Elektrik und Modernisierungsbedarf beeinflussen den erzielbaren Preis ebenso.
Für Verkäufer älterer Häuser in Rhein-Sieg, Bonn und Köln sind drei Varianten sinnvoll zu vergleichen:
- Heizung vor dem Verkauf erneuern: interessant, wenn die übrige Immobilie gepflegt ist und die Maßnahme die Käuferzielgruppe deutlich erweitert.
- Förder- und Sanierungsoptionen dokumentieren: Angebote und Energieberatung können Käufern Orientierung geben, ersetzen aber keine ausgeführte Modernisierung.
- Im Ist-Zustand transparent verkaufen: häufig wirtschaftlicher, wenn ohnehin mehrere Gewerke sanierungsbedürftig sind oder der Verkauf zeitnah erfolgen soll.
Ein aktueller Energieausweis beim Hausverkauf und vollständige Heizungsunterlagen erleichtern die Einordnung. Wer eine umfassende Effizienzhaussanierung statt einer Einzelmaßnahme erwägt, sollte zusätzlich die Bedingungen der seriellen Sanierung mit KfW-Förderung prüfen.
Checkliste: Was Eigentümer jetzt tun sollten
- Heizungszustand feststellen: Alter, Wartung, Verbrauch und Reparaturrisiken dokumentieren.
- Förderfähigkeit fachlich prüfen: Anlage, Bonusvoraussetzungen und Vertragsgestaltung nicht selbst schätzen.
- Vollständige Kosten rechnen: Neben der neuen Heizung auch Planung, Demontage, hydraulischen Abgleich und notwendige Umfeldmaßnahmen berücksichtigen.
- Zeitplan realistisch festlegen: Antrag, Förderzusage, Fachbetrieb und Umsetzung müssen zusammenpassen.
- Marktwert vor und nach der Maßnahme vergleichen: Nur so lässt sich bewerten, ob eine Investition vor dem Verkauf wirtschaftlich ist.
Fazit: Früh prüfen, aber nicht wegen 1. Februar überstürzen
Die Heizungsförderung 2027 wird ab Februar planmäßig geringer. Besonders Eigentümer mit Anspruch auf den Klimageschwindigkeitsbonus können bei ansonsten gleichen Voraussetzungen einen vierstelligen Unterschied erleben. Trotzdem sollte kein Heizungstausch allein wegen des Stichtags entschieden werden.
Wenn Sie eine ältere Immobilie im Rhein-Sieg-Kreis, in Bonn oder Köln verkaufen möchten, schafft eine professionelle Immobilienbewertung die Grundlage für den Vergleich: Sanieren, Förderung nutzen oder transparent im aktuellen Zustand verkaufen. Wypior Immobilien unterstützt Sie bei Marktwert, Preisstrategie und Vermarktungsentscheidung.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Energie-, Förder-, Finanzierungs-, Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden KfW-Bedingungen und die individuelle Prüfung des Vorhabens.
Hinweis zum Beitragsbild: Das Beitragsbild wurde KI-gestützt erstellt und dient der redaktionellen Illustration. Es zeigt keine tatsächliche Situation oder ein konkretes reales Ereignis.